Die gesetzliche Krankenkasse DAK- Gesundheit erstattet ihren Mitgliedern die Kosten für eine osteopathische Erstuntersuchung bei Säuglingen (0- 12 Monate nach Definition der DAK). Erstatte werden die Kosten für eine Osteopathiebehandlung aber, wenn sie durch Mitglieder des ärztlichen Osteopathieverbandes Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin DGOM erfolgt ist. Für Folgebehandlungen der jeweiligen Säuglinge will die DAK- Gesundheit besondere Konditionen gewähren.
Nach der Beschreibung der DAK- Gesundheit auf ihrer Internetseite unter der Rubrik "Osteopathie bei Säuglingen" "versuchen" "Osteopathen" die Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Dieser "Versuch" wird seitens der DAK als "ganzheitlicher Ansatz" bezeichnet. Konsequent dann auch die Kategorisierung der Osteopathie als "Alternativmedizin" durch die DAK- Gesundheit. Denn wer "versucht", der darf getrost als "alternativ" bezeichnet werden...aber er darf nach der DAK Schreikinder, Säuglinge mit Verdauungs- oder Schlafproblemen oder bei schiefer Kopfhaltung behandeln. Diese "Funktionsstörungen" können laut DAK durch eine "komplizierte Geburt" entstehen und können die "motorische und seelische Entwicklung eines Kindes beeinflussen".
Die DAK Gesundheit hat etwa 6,6 Millionen Versicherte und ihren Sitz in Hamburg und hat als deutsche gesetzliche Krankenkasse die älteste Geschichte aufzuweisen und war immer eng mit den Gewerkschaften verbunden.
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