Zur Zeit geistern auf sozialen Netzwerken und durch einzelne Medien skandalisierende Nachrichten zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ab dem Jahr 2013. Der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) moniert in einer Stellungnahme auf seiner Internetseite eine mögliche Rentenpflicht für osteopatische arbeitende Heilpraktiker ab 2013.
Schaut man auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS nach, so sind Einblicke in kommende Regelungen genau- ungenau zu erhalten.
Ausgenommen von den Regelungen sind dort beispielsweise Ärzte, weil sie durch ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind oder Landwirte.
Weil also Heilpraktiker nicht "anderweitig" oder durch eigene Versorgungswerke abgesichert sind, könnte aus Sicht der Bundesregierung eine Gefahr bestehen, dass sie im Alter "abhängig von Grundsicherungsleistungen" werden könnten. Um Risiken und Erreichbarkeit der neuen Regelungen einschätzen zu können, hat das BMAS eine Machbarkeitsstudie, laut VOD, in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse zum Sommer vorliegen sollen. Könnten die neuen Regelungen zur Altersvorsorgepflicht also verhindern, dass zukünftig vor Kiosken Horden von gealterten alkoholisierten Heilpraktikern rumlungern und mit gelallten langatmigen Monologen über die Wirkung von Homöopathie Passanten belästigen? Könnte es sein, dass die indigenen Strassenmusikanten in deutschen Großstädten von Altersamut- Heilpraktikerkombos, die mit leeren Bachblütenflaschen und ausgedienten Pendeln auf Klangschalen für ein paar Euro musizieren, abgelöst werden?
Wohl kaum, denn die meisten werden, nach meinem Kenntnisstand, bis zu ihrem Tode arbeiten, da die Arbeit in der Regel eher Berufung als Beruf ist. Auch werden gerade im osteopathischen Bereich die Fähigkeiten mit dem Alter immer besser- viele arbeiten nebenbei als Dozenten oder Lehrer in Fortbildungseinrichtungen.
Liest man sich auf der BMAS- Seite die Regelungen durch, so ist zu ersehen, dass das Inkrafttreten sich größtenteils auf die bezieht, die vor 1982 geboren sind. Bei den über 30- bis 50jährigen werden schon getätigte Vorsorgen unter bestimmten Kriterien akzeptiert oder es gibt Ausnahme- und Befreiungsregelungen. Damit werden von den Neuerungen hauptsächlich junge Selbstständige betroffen sein.
Mehr unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/rentenreformpaket-zuschussrente.html#doc69238bodyText7
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