BKK Mobil Oil bezahlt Osteopathie nicht vom Heilpraktiker

Die BKK Mobil Oil übernimmt nun anteilig osteopathische Leistungen, aber nicht wenn sie von einem Heilpraktiker durchgeführt werden. Damit werden die Regelungen, die einzelne gesetzliche Kassen bei der anteiligen Erstattung von Osteopathie aufgestellt haben, immer individueller und schwerer für gesetzlich Versicherte zu durchschauen.
Anfang des Jahres hatte die Techniker Krankenkasse Osteopathie für Aufsehen gesorgt, als sie bekannt gab, anteilig osteopathische Leistungen zu erstatten. In den folgenden Monaten dieses Jahres zogen viele Krankenkassen, wie beispielsweise die BKK Essanelle , die Siemens BKK oder wie jetzt die BKK Mobil Oil nach. Im Gegensatz zum erklärenden Text zur Osteopathie gleichen sich die Erstattungen aber mitnichten. Viele BKKs bezahlen Osteopathie zu 80 %, wenn der Betreffende Therapeut die Grundvoraussetzungen für die Mitgliedschaft in einem der führenden Osteopathieverbände wie dem Bundesverband Osteopathie (bvo) oder dem Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) durch seine Osteopathiefortbildung erfüllt hat.
Bei den meisten Kassen bestand Einheitlichkeit bezüglich der Erstattung auch von Osteopathiebehandlungen durch Heilpraktiker. Mit dem jetzigen Ausschluss der Erstattung von Heilpraktikerkosten muss sich zeigen, ob die BKK Mobil Oil mit Ihrem Hinweis auf "gesetzliche Vorgaben", die sie nicht verletzen dürften, eine gesetzliche Lücke aufzeigt und die restlichen Kassen nachziehen werden (müssen).
Denn ein Großteil der in Deutschland osteopathisch arbeitenden Therapeuten ist Heilpraktiker.

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