Osteopathie 2012 als mögliche Kassenleistung: BKK Advita erstattet Osteopathie

Die BKK Advita erstattet nun als weitere Betriebskrankenkasse in Deutschland anteilig Osteopathie.
Die BKK Advita, mit etwa 50 000 Mitgliedern und Sitz in Alzey, erstattet pro Behandlung maximal 40 Euro und das sechsmal jährlich.
Die Beschreibung der Osteopathie auf der Internetpräsenz der BKK Advita trieft (Stand 30.6.12) von inhaltlichen Widersprüchen. Auch andere gesetzliche Kassen, die anteilig Osteopathie erstatten, haben zum Teil ähnlich ungenaue Definitionen der Osteopathie auf ihren Internetseiten.
Auf der BKK Advita Seite wird Osteopathie als "sanfte physiotherapeutische Behandlung" bezeichnet. Offensichtlich ist bei der BKK Advita garnicht klar, dass es gravierende Unterschiede, wenn nicht sogra Widersprüche zwischen Osteopathie und Physiotherapie gibt. In welche Kategorie osteopathisch arbeitende Ärzte demnach fallen oder dass die meisten osteopathisch arbeitenden Therapeuten als Heilpraktiker arbeiten, scheint bei der BKK advita, die sich als ökologische Krankenkasse ausgibt, nicht angekommen zu sein.
Im weiteren Text wird die Osteopathie einmal als eine Behandlung von Funktionsstörungen bezeichnet und dann wieder, dass sie "medizinisch geeignet" ist, eine Krankheit zu erkennen und zu heilen.
Wenn eine Krankenkasse auf der eigenen Internetseite eine so ungenaue Definition von Leistungen zum besten gibt, die sie zukünftig anteilig erstatten will, dann macht nicht nur die eigenen Mitglieder stutzig, sondern vor allem die osteopathisch arbeitenden Therapeuten.
Es herrscht große Skepsis von seiten der bundesdeutschen Osteopathieszene, weil vermutet wird, dass die Krankenkassen zum Teil garnicht zu wissen scheinen, was sie da eigentlich bezahlen werden.
Dies lässt die Interpretation zu, dass die Bezahlung einer zur Zeit auf einer Modewelle reitenden Therapie- und Diagnoseform (wie der Osteopathie in Deutschland) einer Kasse einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann. Der einzige Weg, dieser Kritik sinnvoll zu begegnen ist, dass die gesetzlichen Kassen, die Osteopathie anteilig erstatten, sich inhaltlich mit dem Thema Osteopathie auseinandersetzen und dies auch nach aussen transparent machen. Das sinnfreie Verwenden der Wörter "ganzheitlich", "Blockaden", "Selbstregulierungskräfte" und "gesundes Gleichgewicht zwischen allen Körperstrukturen" reicht dafür nicht aus.

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