Gesetzliche Krankenkassen und Osteopathie

Die gesetzlichen Krankenkassen und die Osteopathie sind zur Zeit bei vielen Versicherten und in der Osteopathischen Szene ein häufiges Thema. Erst kürzlich war die BKK Mobil Oil und Osteopathie ein Thema.
Vielfach besteht noch Unsicherheit, welche gesetzlichen Kassen nun osteopathische Behandlungen übernehmen und zu welchen Konditionen, bzw. was die Voraussetzungen für eine anteilige Kostenübernahme sind. Daneben besteht auch bei vielen Patienten ein Informationsdefizit, in welchem Umfang die jeweiligen Kassen sich an Kosten für osteopathische Behandlungen beteiligen.
Das Osteopathieportal Osteokompass hat jetzt einmal alle gesetzlichen Krankenversicherungen, die bisher ihren Versicherten anteilig Kosten für Osteopathiebehandlungen erstatten, aufgeführt.
Dabei haben sich die Macher dieser Osteopathie- Seite auch die Mühe gemacht, die jeweiligen Osteopathieregelungen aufzuführen. Sicherlich nicht nur für gesetzlich Versicherte interessant, sondern auch für Osteopathisch arbeitende Therapeuten.
Dort sind neben der Techniker Krankenkasse und Osteopathie auch Versicherungen wie die BKK Alp Plus und die DAK aufgeführt. Die DAK- Gesundheit ist mit 6,6, Millionen Versicherten eine große Versicherung, bei der die osteopathische Erstuntersuchung, laut Osteokompass, erstattet und auf osteopathische Folgebehandlungen ein Rabatt gewährt wird.
Die BKK der Thüringer Energieversorgung, sowie die Securvita übernehmen auch anteiligen die Kosten für eine Osteopathiebehandlung.
Daneben finden sich die Versicherungen, die schon länger bekannt sind, wie die Siemens BKK, die Techniker Krankenkasse (TK), die Hanseatische Ersatzkasse, die HVB BKK, BKK Essanelle und Bahn BKK.

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