Die durch die Öffentlichkeit geisternde Erstattung von Kosten von Osteopathiebehandlungen durch die Techniker Krankenkasse stösst zunehmend auf Kritik. Erstmals hat jetzt ein Osteopathieverband öffentlich seine Bedenken geäussert.
Wie der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) auf seiner Internetseite mitteilt, werden Heilpraktiker von der Regelung der Techniker Krankenkasse (TK) ausgeschlossen und die Überprüfung der Qualitätskriterien der bezahlten osteopathisch arbeitenden Therapeuten sei (noch) unvollständig.
In der Tat sind nicht alle osteopathischen Institutionen und Therapeuten von der Ankündigung der TK begeistert.
Es hat in der Vergangenheit schon andere Verfahren gegeben, die nach langjähriger Existenz ausserhalb des konventionellen Medizinbetriebes von einer gesetzlichen Krankenkasse auf einmal anerkannt wurden. Wenn ein solches Verfahren, wie beispielsweise Akupunktur oder Homöopathie, gesellschaftlich als akzeptiert gilt und in der Öffentlichkeit von großen Teilen positiv wahrgenommen wird, kann es natürlich einer gesetzlichen Kasse einen Vorteil verschaffen, durch eine Kostenübernahme sich in den Vordergrund medial und durch Mitgliederzuwachs zu rücken. Sollten daraufhin andere Krankenkassen ihrerseits den Wechsel, bzw. Schwund von Mitgliedern spüren, so werden sie in der Anerkennung des jeweiligen Verfahrens sicherlich nachrücken. Nach einiger Zeit schwindet der Wettbewerbsvorteil dahingehend, dass immer zahlreicher Mitglieder dieses Verfahren in Anspruch nehmen und es dann mehr Kosten für die gesetzliche Kasse verursacht. Dies ist der Zeitpunkt, an dem ein solches Verfahren wieder aus dem Leistungskatalog entfernt wird. Die Standesvertreter und Therapeuten hinter dem Verfahren stehen dann vor einem Scherbenhaufen, weil immer mehr Therapeuten ausgebildet und die Preise pro Behandlung massiv gedrückt wurden.
Ein solches Szenario muss die Osteopathie nicht unweigerlich erwarten. Es sollte aber stets in den Hinterköpfen der Verantwortlichen osteopathisch arbeitenden Therapeuten und Funktionäre die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, dass eine gesetzliche Kasse in einer Anerkennung eines Verfahrens wie der Osteopathie zuerst einen monetären Vorteil sieht.
Alleine die Definition auf der Internetpräsenz der Techniker Krankenkasse zur Osteopathie (Osteopathische Behandlung) trieft von dem Mythos der Alternativmedizin mit Worten wie "Selbstheilungskräften", "ganzheitliche Heilmethode" und "Gleichgewicht aller Körpersysteme".
Ein Paradigmenwechsel erscheint eher unwahrscheinlich, deswegen sollten allzu euphorische Reaktionen etwas gebremst und eher in Bezug zur Zukunft und dem Zustand des derzeitigen Medizinsystems gesetzt werden.
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